Das "datenschutzkonforme" Produkt
Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei Produktentwicklung und Softwarebeschaffung
- Artikel-Nr.: SW11299
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Online-Kompaktkurs: Das "datenschutzkonforme" Produkt
Art. 25 DS-GVO normiert die Grundsätze des Datenschutzes durch Technikgestaltung. Danach müssen Anforderungen des Datenschutzes schon bei der Entwicklung von datenverarbeitenden Produkten berücksichtigt werden. Doch was bedeutet das konkret? Welche Anforderungen muss z.B. Software erfüllen, um datenschutzkonform zu sein? Welche konkreten Vorgaben macht die DS-GVO und wer wird hier eigentlich verpflichtet? – Der Online-Kompaktkurs beantwortet diese und weitere Fragen rund um "Privacy by Design" anhand von Beispielen aus der betrieblichen Praxis. Darüber hinaus bietet es eine Methode zur Anwendung der abstrakten rechtlichen Vorgaben auf konkrete Produkte. Zahlreiche Checklisten runden den Kurs ab.
Hinweise zur Durchführung des Online-Kompaktkurses:
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Wir führen den Online-Kompaktkurs mit der Plattform edudip durch. Der Vortrag des Referenten*in wird begleitet durch eine PowerPoint-Präsentation. Während des Online-Kompaktkurses können Sie Ihre Fragen an die Referenten*innen im schriftlichem Chat stellen. Der Chat und ebenso die Teilnehmerliste sind nur für den Referenten*in und die Moderation einsehbar. Zur Beantwortung der Fragen wird diese öffentlich im Online-Kompaktkurs vorgelesen und von den Referenten*innen beantwortet werden. Wir bemühen uns, alle eingereichten Fragen in der angegebenen Zeit zu beantworten.
Die Präsentation wird Ihnen vor Beginn des Online-Kompaktkurses per E-Mail zugeschickt. Schauen Sie eventuell auch in Ihren Spam-Ordner. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie auf Anfrage.
Der Online-Kompaktkurs wird nicht aufgezeichnet.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
Um sicherzustellen, dass gerade in großen Firmen mit entsprechend strikten Firewallkonfigurationen eine reibungslose Nutzung des Webinarangebots möglich ist, stellen wir Ihnen hier eine Anleitung zur einfachen Konfiguration der Firewall und Browser-Policies für die Nutzung unserer Webinar-Räume zur Verfügung.
Foto: © adiruch na chiangmai\ stock.adobe.com
Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren, Fach- und Führungskräfte der Rechtsabteilung, Fach- und Führungskräfte aus Produktentwicklung, IT und Einkauf, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen ("Privacy by Design")
- Rechtliche Ausgangslage: Art. 25 DS-GVO
- Wer ist verpflichtet?
- Welche Maßnahmen sind zu treffen?
- Wann sind diese Maßnahmen zu treffen?
- Welche Umstände sind zu berücksichtigen?
- Warum ist der Grundsatz der Datenvermeidung so wichtig?
- Wozu eine Risikobewertung?
- Was heißt eigentlich "Stand der Technik"?
- Und schließlich: Datenschutz um jeden Preis?
Sieben Prinzipien des Privacy by Design (inklusive Checklisten)
- „Proaktiv, nicht reaktiv": Datenschutzrisiken frühzeitig erkennen
- „Datenschutz als Standardeinstellung”: Erst mal datenschutzfreundlich
- „Datenschutz ist in das Design eingebettet”: Datenschutz als integraler Bestandteil der technischen Lösung
- „Volle Funktionalität”: Keine falschen Kompromisse
- „Durchgängige Sicherheit”: Datenschutz von A-Z
- „Sichtbarkeit und Transparenz”: Volle Transparenz für Nutzer
- „Die Wahrung der Privatsphäre”: Volle Kontrolle für Nutzer
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung?
- Konsequenzen für Verantwortliche
- Konsequenzen für Hersteller
Ergänzende Hinweise und Orientierungshilfen von Aufsichtsbehörden
Sie werden anhand einer anerkannten Methode und durch Checklisten befähigt, abstrakte rechtliche Anforderungen an datenverarbeitende Produkte in konkrete Maßnahmen zu überführen. Sie lernen, rechtliche Risiken rechtzeitig zu erkennen und Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
Thomas Müthlein, Gabriela Krader
Dr. Niels Lepperhoff , RA Dr. Jens Eckhardt