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ARGE

Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Melderecht II


Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Melderecht II
 
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Kaum ein anderes Verfahren unterliegt einem so ständigen Wechsel wie das Arbeitgeber-Meldeverfahren. Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die Prozesse in der Entgeltabrechnung aus. Daneben werden immer neue Dialogverfahren erschaffen, die in der Praxis umzusetzen sind.


Die ARGE Melderecht schafft eine Plattform, um neben der reinen Wissensvermittlung in der konzeptionellen Umsetzungsphase in einen Dialog zu treten. Überdies schafft die ARGE Melderecht die Möglichkeit, beim Start von neuen oder optimierten Meldeverfahren Erfahrungen auszutauschen und so zeitnah auf Verbesserungen hinwirken zu können.

 

Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen von Onlineveranstaltungen:

Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.

Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!

 

Der Veranstalter behält sich vor, das Präsenz-Seminar bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.

 

Bitte beachten Sie: gerne nehmen wir neue ARGE-Melderecht-Mitglieder / Interessenten auf, allerdings ist dazu vorab eine Rücksprache unter Tel.: 02234 / 98949-40 mit Alexandra Meller, Tagungsorganisation, notwendig. Vielen Dank!

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Arbeitgeber-Meldeverfahren in den Bereichen

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • EEL-Verfahren
FAQ
Arbeitgeber-Meldeverfahren in den Bereichen Krankenversicherung Rentenversicherung... mehr

Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter/innen der Abteilungen Entgelt und Personal, von Softwarehäusern und HR-Dienstleistern, die mit dem elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung befasst sind.

Arbeitgeber-Meldeverfahren in den Bereichen Krankenversicherung Rentenversicherung... mehr

1. TAG:

Ab 11.30 Uhr: Gemeinsames Mittagessen

BEGINN 12.30 UHR

Begrüßung durch die ARGE-Leitung – Einführung in die Veranstaltung

Planungen der Bundesregierung und aktuelle Gesetzgebungsverfahren

Elektronischer Abruf des Elternstatus und der Anzahl der Kinder bei der DSRV/ZfA

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Methodischer Ansatz
  • Einstiegs- und Ausstiegsszenario
  • Geplante Inhalte der Rückmeldungen
  • Ausblick: Push-Verfahren (proaktive Meldung)
  • Zeitplan
  • Widerspruch zwischen Angaben des Arbeitnehmers und abgerufenen Daten zum Elternstatus und zur Anzahl der Kinder
  • Aufklärungsgebot der beitragsabführenden Stellen bei Differenzen

Feststellung des Elternstatus und der Kinderanzahl für die Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags

Austausch zu den fachlichen Vorgaben vom 17. Juli 2023

  • Ermittlung des Elternstatus und der Anzahl der Kinder bei leiblichen Kindern sowie bei Adoptiv-, Stief- und Pflegkindern
  • Vereinfachtes Nachweisverfahren bis 30.06.2025
  • Ermittlung und Auszahlung von Zinsen

Änderung im A1-Verfahren, im EEL-Verfahren und in der eAU zum Jahreswechsel

  • A1-Verfahren
    - Multilaterales Rahmenübereinkommen
  • EEL-Verfahren
    - Klarstellung Nettoentgelt bei Grenzgängern
    - Klarstellungen zu den Auswirkungen von Kurzarbeitergeld auf die zu bescheinigenden Entgeltabrechnungszeiträume
    - Anpassungen im Datensatz
  •  eAU
    - Verschiedene Klarstellungen im Verfahren
    - Einführung einer Kernprüfung

Erfahrungsaustausch zu bestehenden Fachverfahren

Fragen der Teilnehmenden und Austausch zu Praxisproblemen

Ab 19.00 Uhr: Gemeinsamer ARGE-Abend

 

2. TAG:

BEGINN 09.00 UHR

SV-Meldeportal geht an den Start

  • Registrierungsprozess
  • Freischaltung von weiteren Betriebsnummern (z. B. für Dienstleister)
  • Neu: Der Arbeitgeberspeicher
  • Formulare im SV-Meldeportal

Änderungen in den Fachverfahren zum Jahreswechsel

  • Hinweise bei fehlender Erklärung einer Meldestelle
  • Klarstellung zur Hauptbetriebsnummer im DSAK-Verfahren
  • Neue Meldepflichten im DSBD-Verfahren (Initialmeldung ab 2024)
  • euBP – Finanzbuchhaltung
  • Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren „UB“ (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Ausblick zur nächsten ARGE Melderecht am 11./12. und 18./19. Juni 2024

 

ENDE DER VERANSTALTUNG: 13.00 UHR

 

Netto-Unterrichtsstunden: 8,75 h

Vortragsmethode: Vortrag, Praxisfragen, Best Practices, Teilnehmerfragen und -austausch, Gastvorträge, Netzwerkabend

Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.

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Aktualisierung und Verbesserung des Wissensstandes durch konkrete und umfassende Informationen sowie deren praktische Umsetzung. Verbesserung von Effizienz, Effektivität, Qualität, Sicherheit und Fachkompetenz durch eine aktive Mitarbeit im ARGE-Netzwerk und Nutzung des bilateralen Netzwerkes. Beim Start von neuen oder optimierten Meldeverfahren Erfahrungen austauschen und so zeitnah auf Verbesserungen hinwirken.

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