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ARGE

Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Melderecht II


Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Melderecht II
 
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Kaum ein anderes Verfahren unterliegt einem so ständigen Wechsel wie das Arbeitgeber-Meldeverfahren. Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die Prozesse in der Entgeltabrechnung aus. Daneben werden immer neue Dialogverfahren erschaffen, die in der Praxis umzusetzen sind.


Die ARGE Melderecht schafft eine Plattform, um neben der reinen Wissensvermittlung in der konzeptionellen Umsetzungsphase in einen Dialog zu treten. Überdies schafft die ARGE Melderecht die Möglichkeit, beim Start von neuen oder optimierten Meldeverfahren Erfahrungen auszutauschen und so zeitnah auf Verbesserungen hinwirken zu können.

 

Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen von Onlineveranstaltungen:

Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.

Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!

 

Der Veranstalter behält sich vor, das Präsenz-Seminar bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.

 

Bitte beachten Sie: gerne nehmen wir neue ARGE-Melderecht-Mitglieder / Interessenten auf, allerdings ist dazu vorab eine Rücksprache unter Tel.: 02234 / 98949-40 mit Alexandra Meller, Tagungsorganisation, notwendig. Vielen Dank!

Arbeitgeber-Meldeverfahren in den Bereichen Krankenversicherung Rentenversicherung... mehr

Arbeitgeber-Meldeverfahren in den Bereichen

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • EEL-Verfahren
FAQ
Arbeitgeber-Meldeverfahren in den Bereichen Krankenversicherung Rentenversicherung... mehr

Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter/innen der Abteilungen Entgelt und Personal, von Softwarehäusern und HR-Dienstleistern, die mit dem elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung befasst sind.

Arbeitgeber-Meldeverfahren in den Bereichen Krankenversicherung Rentenversicherung... mehr

Die Tagesordnung der Frühjahrsrunde 2023:

 


1. TAG:


Ab 11.30 Uhr Gemeinsames Mittagessen


BEGINN 12.30 UHR


Begrüßung durch die ARGE-Leitung – Einführung in die Veranstaltung


Planungen der Bundesregierung und aktuelle Gesetzgebungsverfahren

  • Geplantes Gesetzgebungsverfahren im Sommer 2023
    • Weitere Änderungen und Neuerungen in den Arbeitgeber-Verfahren
  • Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz
    • Umsetzung des Beschlusses des BVerfG vom 7. April 2022 zur differenzierten Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Beitragsbemessung in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023


Umsetzung 8. SGB IV-Änderungsgesetz zum 01.01.2024

  • Konzeptionelle Umsetzung der Elternzeit-Meldung
    • Meldetatbestände und Meldeinhalte
    • Ausnahmen bei geringfügiger Beschäftigung und bei PKV
    • Aufnahme einer temporären Beschäftigung während Elternzeit
  • Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse beim GKV-Spitzenverband
    • Methodischer Ansatz des Abrufverfahrens
    • Einzelheiten zum Prozess
    • Grenzen der Anwendung durch das sofortige Krankenkassenwahlrecht nach § 175 SGB V


Erfahrungsaustausch zu bestehenden Fachverfahren

  • Fragen der Teilnehmenden und Austausch zu Praxisproblemen

 


Ab 19.00 Uhr Gemeinsamer ARGE-Abend

 


2. TAG:


BEGINN 09.00 UHR


Zahlstellen-Meldeverfahren

  • Änderungen im Verfahren zum 01.01.2024
    • Kennzeichnungspflicht von Leistungsanteilen nach § 92 EStG und Privatanteilen bei Betriebsrenten
    • Modifizierte Angabe des Beihilfeanspruchs durch die Zahlstelle
    • NEU: Rückmeldung bei unzuständiger Krankenkasse
    • Wegfall von Bestandsmeldungen
    • Krankenkassenwechsel: Verpflichtende Angabe der neuen Krankenkasse
    • Verpflichtende Nutzung des DSVV-Verfahrens


Bescheinigungsverfahren rvBEA

  • Ergebnisse aus dem Arbeitskreis rvBEA am 11. April 2023
    • Aktueller Sachstand „Antrag Zuzahlungsbefreiung Reha“ (ZUZA)
    • Aktueller Sachstand „Antrag Elterngeld“ (BEEG)
    • Neues Massenverfahren „Einkommensanrechnung § 97 SGB VI“


Start neuer Fachverfahren zum 01.01.2023 – Bewertung der ersten Erfahrung durch die ARGE

  • Elektronische Anforderung von Daten zur Anlage eines Beitragskontos
    • Methodischer Ansatz des Dialogverfahrens
    • Zusammenspiel mit Hauptbetriebsnummer in der Meldung
    • Proaktive Meldung durch Arbeitgeber und Dienstleister (Steuerberater, Rechenzentren)
  • Verpflichtender Abruf der Versicherungsnummer bei der DSRV
    • Klarstellung zur Sach- und Rechtslage: Was gilt?
    • Bedingter Wegfall der Vorlagepflicht des Versicherungsnummernnachweises
    • Kennzahlen aus dem System: Bisheriges Nutzungsverhalten
    • Fehlerhafte VSNR trotz Verpflichtung – Aufwände bei den Krankenkassen
    • Einbindung der Entgeltabrechnungsprogramme


Resümee und Ausblick zur ARGE Melderecht im Herbst 2023


Fragen der Teilnehmenden


ENDE DER VERANSTALTUNG: 13.00 UHR

 

Netto-Unterrichtsstunden: 8,75 h

Vortragsmethode: Vortrag, Praxisfragen, Best Practices, Teilnehmerfragen und -austausch, Gastvorträge, Netzwerkabend

Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.

Arbeitgeber-Meldeverfahren in den Bereichen Krankenversicherung Rentenversicherung... mehr

Aktualisierung und Verbesserung des Wissensstandes durch konkrete und umfassende Informationen sowie deren praktische Umsetzung. Verbesserung von Effizienz, Effektivität, Qualität, Sicherheit und Fachkompetenz durch eine aktive Mitarbeit im ARGE-Netzwerk und Nutzung des bilateralen Netzwerkes. Beim Start von neuen oder optimierten Meldeverfahren Erfahrungen austauschen und so zeitnah auf Verbesserungen hinwirken.

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