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Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 40/21 zum Urteil des BAG vom 25.11.2021 – 8 AZR 313/20 -:
Aus der Pressemitteilung Nr. 41/21 zum Urteil des BAG vom 30.11.2021 – 9 AZR 225/21 -:
Der Kläger hat einen Arbeitsunfall erlitten, als er auf dem morgendlichen Weg von seinen privaten Wohnräumen in sein häusliches Büro (Homeoffice) beim Beschreiten einer Treppe stürzte und sich an der Wirbelsäule verletzte. Der Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme war danach als Betriebsweg versichert.
Im Anschluss die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 01.12.2020 – 9 AZR 102/20 -:
Im Anschluss die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 09.12.2020 – 10 AZR 334/20 -:
Im Anschluss die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 09.03.2021 – 9 AZR 323/20 -:
Dies sind die Orientierungssätze des Beschlusses des BAG vom 29.09.2020 – 9 AZR 266/20 (A) -:
Es folgen die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 29.09.,2020 – 9 AZR 364/19 -:
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