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Das Bundeskabinett hat am 20.10.2021 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen, mit der die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung 2020 angepasst werden. Danach sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung im Westen auf 7.050 Euro im Monat und steigt im Osten auf 6.750 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unverändert.
Mit Datum vom 05.10.2021 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2022 und die Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338, BStBl I S. 1377) sowie das Grundrentengesetz vom 12.08.2020 (BGBl. I S. 1879, BStBl 2021 I S. 4) wurde das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung neu gefasst.
Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist mit Schreiben vom 18.08.2021 das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2022 bekannt gemacht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte am 29.09.2021 die aktuellen Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen.

Eine Entsendung nach Artikel 12 Abs. 1 VO (EG) 883/04 kann unter bestimmten Rahmenbedingungen auch bei mobilem Arbeiten vorliegen, wenn die Initiative für den Auslandsaufenthalt von der beschäftigten Person und nicht wie sonst üblich, vom Arbeitgeber ausgeht.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Weisung zum Umgang mit den erhöhten Leistungssätzen beim Kurzarbeitergeld am 28.09.2021 veröffentlicht.
Bund und Länder haben am 12.10.2021 keine Einigung über ein einheitliches Vorgehen für das Erlassen einer Corona-Testpflicht für Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumskontakt erzielt. Im Rahmen einer Schaltkonferenz beschlossen die Gesundheitsminister lediglich klarstellend, dass §§ 28, 28a IfSG als Rechtsgrundlage geeignet sei, eine entsprechende Regelung durch Landesrecht zu erlassen.
Für die entsprechende Anwendung der Entfernungspauschale setzt § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG voraus, dass der Arbeitnehmer den Ort oder das weiträumige Gebiet zur Aufnahme der Arbeit aufgrund einer Weisung des Arbeitgebers zum einen typischerweise arbeitstäglich und zum anderen auch dauerhaft aufzusuchen muss. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied bereits mit Urteil vom 19.04.2021 (VI R 6/19), das am 19.08.2021 veröffentlicht wurde.
Mit Urteil vom 12.07.2021 (VI R 27/19) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Verpflegungspauschalen im Fall einer Mahlzeitengestellung auch dann zu kürzen sind, wenn der Steuerpflichtige nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt.
Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.06.2021 (4 K 4206/18) entschieden, dass eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes der Lohnsteuer unterliege und nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden könne, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliege.
Unterbreitet ein Arbeitgeber ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, besteht für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Entschädigungsleistungen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz am 06.09.2021 entschieden (L 2 U 159/20).
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