Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte am 29.09.2021 die aktuellen Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen.
Der Bundesrat stimmte mit dem „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“ (sogenanntes Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) für eine weitere Verlängerung der Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfreien Corona-Prämie.
Bereits im letzten Jahr wurden die Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte angehoben. Erneut erweitert der Gesetzgeber die Zeitgrenzen von 3 auf 4 Monate und von 70 auf 102 Arbeitstage.
Die Bundesagentur für Arbeit hat darüber informiert, dass Betriebe, die von Hochwasser betroffen sind, zum Beispiel durch Überflutung, Kurzarbeit bei der Agentur anzeigen können.
Werden Feiertagszuschläge nach einem Tarifvertrag gezahlt, setzt dies nicht zwingend voraus, dass es sich um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste am 24.02.2021 (10 AZR 236/19) über eine Regelung im Tarifvertrag der Backwarenindustrie entscheiden und fand keine Einordnung von Oster- und Pfingstsonntag als einfache Sonntage. Auch wenn es sich nicht um gesetzliche Feiertage handele, seien sie zentraler Bestandteil der Feste.
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit drei Urteilen vom 18.08.2020 (VII R 34/18, VII R 35/18 und VII R 12/19) entschieden.
Zeitraumbezogene Einmalzahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen.
Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr führt nicht zu Arbeitslohn. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 19.04.2021 (VI R 43/18) entschieden.
Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern sein Arbeitnehmer während einer vierzehntägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohnfortzahlungsanspruch hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz am 10.05.2021 und wies zwei Klagen einer Arbeitgeberin zurück (3 K 107/21.KO und 3 K 108/21.KO).
Mit Urteil vom 30.06.2021 (9 K 67/21) hat das Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Klage eines Maschinenbauunternehmens abgewiesen, die auf Erstattung des Arbeitsentgelts gerichtet war, das das Unternehmen an einen Arbeitnehmer während dessen Quarantänepflicht gezahlt hatte und bei dem es sich nach seiner Rechtsauffassung um eine für das nun beklagte Land Baden-Württemberg vorgeleistete Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz handelte.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat am 27.04.2021 (3 Sa 646/20) die Kündigung eines Arbeitnehmers für rechtens erklärt, weil dieser bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustete und äußerte, er hoffe, dass dieser Corona bekomme. Das Gericht sieht in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem Kollegen verletzt. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen.
Stürzt ein Arbeitnehmer in seinem Haus auf dem Weg von den Wohnräumen in das Homeoffice auf einer Treppe, liegt kein Arbeitsunfall vor. Der zurückgelegte Weg sei weder als Weg nach dem Ort der Tätigkeit wegeunfallversichert noch als versicherter Betriebsweg anzusehen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen mit Urteil vom 09.11.2020 (L17 U 487/19).