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Ampel gelb (im Gesetzgebungsverfahren):

Gesetz zur Dynamisierung der Grenze für geringfügig Beschäftigte

  • Die von der FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/4764) geplante dynamische Erhöhung der Höchstgrenzen für Verdienste bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) ist während einer öffentlichen Expertenanhörung des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales am 26.11.2018 bei Gewerkschaftsvertretern auf Ablehnung und bei Arbeitgebervertretern auf Zustimmung gestoßen, wie die Bundestagspressestelle mitteilte.
  • Die FDP schlägt in dem Gesetzentwurf vor, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. Im Jahr 2019 solle die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung werde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, wird argumentiert. Zur Begründung schreibt die Fraktion, die Verdienstgrenzen seien seit 2013 nicht angehoben worden, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zuließen. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns reduzierten sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürften. Sie könnten damit auch nicht von den Erhöhungen des allgemeinen Mindestlohns oder der Lohnentwicklung insgesamt profitieren.
  • Der Gesetzentwurf wird von Arbeitgebervertretern unterstützt. Die Arbeitnehmervertreter sprechen sich mehrheitlich gegen eine Ausweitung der Grenze aus.