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Ampel grün (Gesetze)

Jobtickets und Arbeitgeberzuschüsse steuerfrei

  • Jobtickets sind seit 2019 steuerfrei. Der Bundestag verabschiedete am 08.11.2018 eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes.
  • Davor hatte der Finanzausschuss am 07.11.2018 in seiner Sitzung eine entsprechende Beschlussempfehlung vorbereitet (BT-Drs. 19/5595).
  • Die bisherige Regelung sah vor, wenn ein Unternehmen seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, muss die Kostenersparnis grundsätzlich als geldwerter Vorteil versteuert werden.
  • Diese Regelung ist abgeschafft. Dadurch sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden.
  • Der Bundestag beschloss zusätzlich, dass die Bereitstellung eines Betriebs-Fahrrades ebenfalls steuerfrei gestellt ist. Neben der Steuerfreiheit für die Nutzung von betrieblichen Fahrrädern sind Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte per Änderungsantrag steuerfrei gestellt. Allerdings werden die steuerfreien Leistungen für Job-Tickets auf die Entfernungspauschale angerechnet, um eine "systemwidrige Überbegünstigung" gegenüber Arbeitnehmern, die diese Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen, zu verhindern.
  • Darüber hinaus sind Elektroautos und Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt (Halbierung des Bruttolistenpreises). Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sind extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nur in die Neuregelung einbezogen, wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens 40 Kilometer beträgt und ein bestimmter CO2-Wert nicht überschritten wird.

Quelle: Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 45 vom 14.12.2018 Seite 2338

 

Verordnung über die pauschalieren Nettoentgelt für Kurzarbeitergeld

  • Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums vom 17.12.2018 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Quelle: Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 46 vom 19.12.2018 Seite 2503