Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn nach den Doppelbesteuerungsabkommen
- Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12.11.2014 wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst.
- Das BMF-Schreiben vom 12.11.2014, BStBl I S. 1467, wurde aufgehoben und durch das Schreiben vom 03.05.2018 ersetzt.
- Das BMF-Schreiben vom 21.07.2005 (Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gemäß § 50d Abs. 8 EStG), BStBl I S. 821 wurde aufgehoben und die Regelungen in das Schreiben vom 03.05.2018 aufgenommen.
Quelle: BMF-Schreiben vom 03.05.2018 – IV B 2 – S 1300/08/10027
Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG – Änderung der Randnummern 9c, 9e und 38
- Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat redaktionelle Änderung vorgenommen.
Quelle: BMF-Schreiben vom 28.06.2018 – IV C 6 – S 2297-b/14/10001