Kundenservice Veranstaltungen: 02234-9894940
Kundenservice Bücher: 089-21837921
Aboservice Zeitschriften: 089-21837110

Ampel gelb (Gesetzesentwurf)

Entwurf Familienentlastungsgesetz veröffentlicht

 

  • Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.06.2018 den Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz) veröffentlicht.
  • Unter anderem soll das Kindergeld soll ab 01.07.2019 um 10 Euro pro Monat pro Kind erhöht werden. Zudem soll der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend steigen (2019: 2.490 Euro je Elternteil und 2020: 2.586 Euro je Elternteil).
  • Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zum Ausgleich der kalten Progression sollen außerdem der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für 2019 und 2020 weiter nach rechts verschoben werden.

 

Quelle: BMF

 

Entwurf Jahressteuergesetz 2018 veröffentlicht

 

  • Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.06.2018 den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2018 veröffentlicht.
  • Der Entwurf sieht eine Vielzahl von Änderungen in den Steuergesetzen vor. Für den Bereich Payroll sind folgende Regelungen von Bedeutung:
  • Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde unverändert an der Vorgabe festgehalten, dass der Arbeitnehmer bei der Direktversicherung auf die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG verzichten muss (Verzichtserklärung), damit der Arbeitgeber die Beiträge nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuern kann. Die Verzichtserklärung des Arbeitnehmers auf die Steuerfreiheit soll laut Entwurf aufgehoben werden. Mit dem Wegfall des Erfordernisses der Verzichtserklärung würden auch die entsprechenden Aufzeichnungspflichten im Lohnkonto entfallen.
  • Weiter sieht der Entwurf vor, dass die Vorgabe "gleich bleibende oder steigende Leistungen während der gesamten Auszahlungsphase" im Zusammenhang mit der reinen Beitragszusage (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a des BetrAVG) unbeachtlich ist. Dies ist verwaltungsseitig bereits in Rz. 68 des steuerlichen Anwendungsschreibens Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung vom 06.12.2017 genannt.
  • Der gesetzliche Rahmen für Gesundheitsförderung, Prävention und betriebliche Gesundheitsvorsorge hat sich bereits durch das Präventionsgesetz vom 17.07.2015 geändert. Der derzeit anzuwendende § 3 Nr. 34 EStG, der die steuerfreien Arbeitgeberleistungen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung regelt, enthält noch immer den Verweis auf die alten Regelungen der §§ 20 und 20a SGB V. Die Anpassung durch das Präventionsgesetz ist bislang nicht erfolgt. Die im Entwurf vorgesehene Änderung verweist zutreffend auf § 20 in Verbindung mit den §§ 20a bis 20c SGB V.
  • Die Steuerfreiheit von Maßnahmen der Arbeitgeber nach § 3 Nr. 34 EStG soll zukünftig nur noch für von den Krankenkassen zertifizierte Maßnahmen gelten.

 

Quelle: BMF

 

Künstlersozialabgabe bleibt 2019 unverändert

 

  • Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 2019 sieht vor, den Abgabesatz unverändert bei 4,2% zu belassen.

 

Quelle: Referentenentwurf Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019


Referentenentwurf zur Höhe der Insolvenzgeldumlage 2019

 

  • Aus dem Referentenentwurf der Insolvenzgeldumlageverordnung 2019 des Bundesarbeitsministeriums geht hervor, dass der Insolvenzgeldumlagesatz für das Jahr 2019 bei 0,06 % verbleiben soll.

 

Quelle: Bundesarbeitsministerium