Kundenservice Veranstaltungen: 02234-9894940
Kundenservice Bücher: 089-21837921
Aboservice Zeitschriften: 089-21837110

Veröffentlichte BMF-Schreiben

Überarbeitetes BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer

  • Das BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer fasst zahlreiche BMF-Schreiben zu dieser Thematik zusammen und aktualisiert die noch zu berücksichtigenden Regelungen entsprechend der geltenden Rechtslage.
  • Das neue BMF-Schreiben ist gegliedert in Abschnitte mit Regelungen zur Anwendung der pauschalen Nutzungswertmethode und der individuellen Nutzungswertmethode sowie in Abschnitte, die beide Bewertungsmethoden betreffen. Innerhalb der Abschnitte sind die Regelungen entsprechend der Lohnsteuer-Hinweise nach Stichworten alphabethisch geordnet.
  • Eine wichtige Änderung wurde im Zusammenhang mit der Pauschalierung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach der 0,002%-Methode vorgenommen:
  • Wird im Lohnsteuerabzugsverfahren eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorgenommen, so hat der Arbeitgeber für alle dem Arbeitnehmer überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeuge eine jahresbezogene Begrenzung auf insgesamt 180 Fahrten vorzunehmen. Eine monatliche Begrenzung auf 15 Fahrten ist ausgeschlossen.
  • Spätestens ab 01.01.2019 muss im Lohnsteuerabzugsverfahren der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers die Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verpflichtet anwenden, wenn sich aus der arbeitsvertraglichen oder einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage nichts anderes ergibt.


Quelle: BMF-Schreiben vom 04.04.2018 – IV C 5 - S 2334/18/10001

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der DSGVO in der Steuerverwaltung

  • Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mit dem BMF-Schreiben vom 01.05.2018 das allgemeine Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Steuerverwaltung bekannt gegeben.
  • Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Steuerverwaltung - insbesondere den Finanzämtern - früher oder später in Kontakt, weil sie Steuererklärungen abgeben und Steuern zahlen müssen und Erstattungen oder auch Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • Die Informationen des Informationsschreibens betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung unmittelbar oder mittelbar anzuwenden ist. Ausgenommen ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Zollbehörden (z. B. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Kraftfahrzeugsteuer).
  • Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.
  • Wenn Finanzbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
  • Das Informationsschreiben informiert, welche personenbezogenen Daten von der Steuerverwaltung erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was die Steuerverwaltung mit diesen Daten macht. Außerdem informiert es über die Rechte in Datenschutzfragen und an wen man sich diesbezüglich wenden kann.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 01.05.2018 – IV A 3 – S 0030/16/10004-21

 

Übersicht über die Zahlen zur Lohnsteuer 2018

  • Das BMF hat in einer tabellarischen Übersicht die wichtigsten ab 01.01.2018 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt und veröffentlicht.
  • Sie finden die Übersicht unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2018-04-18-Uebersicht-Lohnsteuer-2018.html?pk_campaign=Newsletter-04.2018&pk_kwd=18.04.2018_Übersicht+über+die+Zahlen+zur+Lohnsteuer+2018

 

Quelle: BMF-online