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Ampel grün (Gesetze)

Neuer Mindestlohn im Baugewerbe/Gebäudereinigung

  • Mit Beschluss des Bundeskabinetts wurden die in dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung seit dem 01.01.2018 geltenden Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt. Am 21.02.2018 billigte das Kabinett die entsprechenden Mindestlohnverordnungen, die seit 01.03.2018 in Kraft ist.
  • Gelernte Dachdecker erhalten statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro, ungelernte Dachdecker mindestens 12,20 Euro. In den alten Bundesländern (inklusive Berlin) sind für Reinigungskräfte in Gebäuden (Lohngruppe 1) mindestens 10,30 Euro pro Zeitstunde zu zahlen. In den neuen Bundesländern haben sie Anspruch auf 9,55 Euro. Glas- und Fassadenreiniger (Lohngruppe 6) steht ein Stundenlohn von mindestens 13,55 Euro in den alten und 12,18 Euro in den neuen Bundesländern zu.
  • Die Bundesregierung teilt mit, dass mit der neuen Verordnung auch im Baugewerbe flächendeckend höhere Mindestlöhne gelten.
  • Ungelernte Werke oder Maschinewerker nach Lohngruppe 1 erhalten bundesweit einen Stundenlohn von mindestens 11,75 Euro. Bei der Höhe des Mindestlohns für Facharbeiter (Lohngruppe 2) wird nach Angaben der Bundesregierung regional unterschieden:
    • In Ostdeutschland entspricht er einheitlich der Lohngruppe 1. In Westdeutschland liege er zunächst bei 14,95 Euro pro Zeitstunde. Fachkräften in Berlin stehe ein Mindestlohn von 14,80 Euro zu.

 

Neuer Feiertag in Hamburg und Schleswig-Holstein

  • Der Reformationstag am 31.10. ist nun auch in Hamburg und Schleswig-Holstein ein gesetzlicher Feiertag. Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg und der schleswig-holsteinische Landtag in Kiel stimmten für die Einführung eines zusätzlichen Feiertags.
  • Der Reformationstag erinnert an den Thesenanschlag Martin Luthers am 31.10.1517 an die Schlosskirche in Wittenberg.
  • Zurzeit wird die Einführung des Reformationstages auch in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen als zusätzlicher Feiertag diskutiert.