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Ampel grün (Gesetze):

Bundesrat stimmt für Rentenversicherungsbeitrag

  • Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 01.01.2018 auf 18,6 %. Der Bundesrat stimmte am 15.12.2017 einem entsprechenden Verordnungsentwurf der geschäftsführenden Bundesregierung zu.
  • Die Beitragssatzanpassung ist daher wie geplant zum Jahresbeginn 2018 in Kraft getreten.
  • Nach Angaben der Bundesregierung werden durch die Absenkung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz zum 01.01.2018 auf 24,7 %.
  • Die Absenkung der Beiträge ist möglich, weil die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 2017 geschätzt 32,9 Milliarden Euro beträgt. Nach den Vorgaben des VI. Sozialgesetzbuches werde der Beitragssatz zur Rente gesenkt, wenn diese Rücklage zum Ende des Folgejahres das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse voraussichtlich übersteigt. Derzeit liege sie bei 1,59 Monatsausgaben.

Quelle: Bundesrat

Wichtige Änderungen 2018 im Arbeitsrecht

  • Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird im Jahr 2018 von bisher 0,09 % auf 0,06 % gesenkt.
  • Weitere Teile des Bundesteilhabegesetzes treten in Kraft. Die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes betrifft insbesondere die verschärften Regelungen zur Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, u. a. die Einführung eines neuen Teilhabeplanverfahrens, wenn Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger in Rede stehen. Zudem wird das SGB IX völlig neu gefasst.
  • Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz haben Arbeitgeber und Gewerkschaften über das neue Sozialpartnermodell ab 2018 die Möglichkeit, für die Beschäftigten eine neue Form der Betriebsrente (reine Beitragszusage) zu vereinbaren.
  • Die Riester-Grundzulage wird von 154 Euro auf 175 Euro erhöht.
  • Ab 2018 wird Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge (z. B. Riester-Renten oder Betriebsrenten) bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht mehr voll angerechnet.

 

Wichtige Änderungen 2018 im Bereich Sozialversicherung

  • Neues Beitragsbemessungsverfahren für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das neue Verfahren sorgt dafür, dass sich die Krankenkassenbeiträge Selbstständiger stärker an den tatsächlichen Einnahmen orientieren und Änderungen rechtzeitig berücksichtigt werden.
  • Für Saisonarbeitnehmer dürfen Krankenkassen künftig eine obligatorische Anschlussversicherung erst dann durchführen, wenn das Mitglied innerhalb von drei Monaten nach dem Ende seiner Beschäftigung seinen ausdrücklichen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung erklärt und einen Wohnsitz innerhalb Deutschlands nachweist.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für das Jahr 2018 auf 1,0 % (2017: 1,1 %) gesenkt.
  • Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt seit 01.01.2018 18,6 % (2017: 18,7 %) in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 % (2017: 24,8 %) in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
  • Seit 2018 wird die Zurechnungszeit bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit schrittweise bis 2024 auf 65 Jahre erhöht.
  • Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt seit 01.01.2018 83,70 Euro (2017: 84,15 Euro) monatlich.

 

Wichtige Änderungen im Steuerrecht ab 2018

  • 2018 steigen der Grundfreibetrag auf 9.000 Euro und der Kinderfreibetrag auf 4.788 Euro.
  • Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 haben Steuerpflichtige mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, nämlich bis zum 31.07. des Folgejahres. Papierbelege wie Spendenquittungen müssen nicht mehr eingereicht, sondern nur noch aufbewahrt werden.
  • Ebenfalls ab Januar 2018 gilt eine kürzere Frist für rückwirkende Kindergeldanträge. Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren gemäß § 169 AO sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Die Neuregelung solle Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern, schreibt die Regierung.