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Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für 2018 auf 1,0 % gesenkt

  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 26.10.2017 mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Jahr 2018 bekanntgegeben.
  • Der Zusatzbeitragssatz sinkt von 1,1 % auf 1,0 %.
  • Vor der Veröffentlichung hatte der GKV-Schätzerkreis die Bewertung und Prognose der finanziellen Rahmenbedingungen der GKV für die Jahre 2017 und 2018 veröffentlicht. Für das Jahr 2018 geht der Schätzerkreis insgesamt von Einnahmen in Höhe von 222,24 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 236,15 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanzreserven der Krankenkassen fließen in diese Rechnung nicht ein.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ergibt sich aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr. Die Festlegung für 2018 bedeutet eine Absenkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte gegenüber 2017.
  • Die Krankenkassen müssen sich bei der Festlegung ihrer Beitragssätze allerdings nicht an die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags halten. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest.

 

Quelle: BMG