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Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld erleichtert

  • Der Bundesrat hat am 13.3.2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen. Das Gesetz wurde am 14.03.2020 bereits im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht und ist seit dem 15.03.2020 in Kraft.
  • Das Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: Sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern - z. B. auf den Bereich von Leiharbeit. Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existenziellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden - ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.
  • Das Gesetzgebungsverfahren war extrem kurz: Der Koalitionsausschuss beschloss die Maßnahmen am 08.03.2020, das Bundeskabinett am 10.03.. Nur drei Tage später - am 13.03. - verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen in 1., 2. und 3. Lesung und leitete den Beschluss unmittelbar dem Bundesrat zu. Dieser billigte ihn noch am gleichen Tag.

 

Quelle: BGBl. Nr. 12 Teil I vom 14.03.2020 Seite 493