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Verlängerung von Regelungen zur Kurzarbeit

Die Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung von Erleichterungen der Kurzarbeit, die sog. Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) wurde am 06.12.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Die Verordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Damit gelten bis 31.03.2022 insbesondere folgende Erleichterungen:

  • verringertes Mindesterfordernis von 10 %
  • kein Erfordernis des Aufbaus von Minusstunden
  • Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit
  • pauschale Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 %
  • verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten, längstens bis 31.03.2022.

 

Die Sonderregelungen zum anrechnungsfreien Hinzuverdienst aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung und der Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld sind durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz am 10.12.2021 ebenfalls verlängert (siehe gesonderten Beitrag). Andere Sonderregelungen werden zum 31.12.2021 auslaufen.

 

Quelle: BGBl Teil I Nr. 81 vom 06.12.2021 Seite 5042

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