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U2 für Minijobber abgesenkt

  • Die Umlage U2, die für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft erhoben wird, wurde mit Wirkung zum 01.06.2019 von 0,24% auf 0,19% abgesenkt.
  • Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und der Mutterschutzlohn werden zu 100% von der Arbeitgeberversicherung erstattet. Dem Arbeitgeber entstehen hierdurch also keine finanziellen Nachteile.
  • Darüber hinaus ist für den Fall eines Beschäftigungsverbotes der Minijobberin der Verdienst als Mutterschutzlohn weiter zu zahlen.

Quelle: Minijobzentrale Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See