- Die Umlage U2, die für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft erhoben wird, wurde mit Wirkung zum 01.06.2019 von 0,24% auf 0,19% abgesenkt.
- Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und der Mutterschutzlohn werden zu 100% von der Arbeitgeberversicherung erstattet. Dem Arbeitgeber entstehen hierdurch also keine finanziellen Nachteile.
- Darüber hinaus ist für den Fall eines Beschäftigungsverbotes der Minijobberin der Verdienst als Mutterschutzlohn weiter zu zahlen.
Quelle: Minijobzentrale Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See