Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 12.06.2018 vier gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
Quelle: BVerfG-Urteil vom 12.06.2018 – 2 BvR 1738/12; 2 BvR 646/15; 2 BvR 1068/14; 2 BvR 1395/13 (Pressemitteilung 46/2018)
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