- Am 14.05.2020 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II).
- Das Gesetzespaket enthält u. a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Monat auf 70 % bzw. 77 % und ab dem siebten Monat auf 80 % bzw. 87 %, bei einem Entgeltausfall von mindestens 50 % im jeweiligen Monat.
- Eine weitere Änderung ist die Öffnung der bereits im Sozialschutz-Paket I geschaffenen Hinzuverdienstgrenze während der Kurzarbeit für alle Branchen und Berufe und Verlängerung der Befristung (bisher bis 31.10.2020).
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird um drei Monate für Personen verlängert, deren Arbeitslosengeldanspruch zwischen dem 01.05. und 31.12.2020 auslaufen würde.
- Die Regelungen sind bis zum 31.12.2020 befristet.