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Sozialschutz-Paket II vom Bundestag beschlossen

  • Am 14.05.2020 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II).
  • Das Gesetzespaket enthält u. a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Monat auf 70 % bzw. 77 % und ab dem siebten Monat auf 80 % bzw. 87 %, bei einem Entgeltausfall von mindestens 50 % im jeweiligen Monat.
  • Eine weitere Änderung ist die Öffnung der bereits im Sozialschutz-Paket I geschaffenen Hinzuverdienstgrenze während der Kurzarbeit für alle Branchen und Berufe und Verlängerung der Befristung (bisher bis 31.10.2020).
  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird um drei Monate für Personen verlängert, deren Arbeitslosengeldanspruch zwischen dem 01.05. und 31.12.2020 auslaufen würde.
  • Die Regelungen sind bis zum 31.12.2020 befristet.