- Das Bundesministerium für Finanzen hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 bekannt gegeben. Die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (07.11.2019).
- Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2020 (16.10.2019, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich lediglich noch Änderungen in Bezug auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben.
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Sie finden das BMF-Schreiben unter dem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2019-11-11-PAP-2020.html
Quelle: BMF-Schreiben vom 11.11.2019 – IV C 5 – S 2361/19/10008