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Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien für Grenzpendler

  • Am 07.05.2020 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Konsultationsvereinbarung mit Belgien über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns für Grenzpendelnder. Die Vereinbarung ist am 07.05.2020 in Kraft getreten und findet auf die Arbeitstage im Zeitraum vom 11.03.2020 bis zunächst 31.05.2020 Anwendung.
  • Nach Beginn der Corona-Pandemie erklärte das BMF am 03.04.2020 in Abstimmung mit den deutschen Grenzstaaten über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendelnden zu gehen, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, aber aufgrund des Corona-Virus nun ihre Tätigkeit vermehrt im Homeoffice nachgehen.
  • Im Verlauf des Monats April wurde eine Verständigungsvereinbarung mit dem Großherzogtum Luxemburg (vom 06.04.2020), eine Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich der Niederlande (vom 12.04.2012) und eine Konsultationsvereinbarung mit der Republik Österreich (vom 16.04.2020) geschlossen. Außerdem gab das BMF Hinweise für Beschäftigte, die zwischen Deutschland und Frankreich sowie zwischen Deutschland und der Schweiz pendeln.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 07.05.2020 – IV B 3 - S 1301-BEL/20/1002