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Hinzuverdienstgrenze bei Rentnern unverändert

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten nach § 36 SGB VI bleibt auch im Jahr 2022 bei 46.060 €. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Dies hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.

 

Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt erneut befristet bis zum 31.12.2022.

Der Gesetzgeber reagierte damit auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.

 

Quelle: Bundestag

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