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Gesundheitsministerium plant Entlastung von Betriebsrenten

  • Betriebsrentner sollen ab 2020 deutlich weniger Beiträge für die Krankenkasse zahlen müssen. Das Gesundheitsministerium legte dafür am 12.11.2019 eine Gesetzesformulierung vor. Umgesetzt werden soll damit ein Grundsatzbeschluss des Koalitionsausschusses.
  • Auf ihre Betriebsrente müssen die Empfänger der Altersbezüge aktuell den vollen Beitragssatz für die Krankenkasse zahlen, derzeit 14,6% und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3%. Bislang gibt es nur eine Freigrenze von 155,75 Euro. Wer mehr Betriebsrente erhält, muss auf die komplette Betriebsrente den kompletten Beitrag zahlen.
  • Ab 01.01.2020 soll laut dem Entwurf ein Freibetrag von 159,00 Euro gelten. Erst ab dieser Höhe werden dann Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Da bei 60% der Betriebsrentner die Bezüge unter 318 Euro liegen, sollen diese künftig nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen müssen. Die weiteren 40% sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet werden. Der gesetzlichen Krankenversicherung entgehen dadurch 1,2 Milliarden Euro Beiträge jährlich.

    Quelle: Bundesregierung