- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf für die „11. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)" veröffentlicht. Damit werden die Sachbezugswerte für das Jahr 2020 auf der Grundlage der Verbraucherpreisentwicklung von Juni 2018 bis zum Juni 2019 festgelegt.
- Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum um 2,8% gestiegen. Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für die Verpflegung für 2020 im Rahmen der jährlichen Anpassung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SvEV von 251 Euro auf 258 Euro angehoben.
- Dieser Gesamtwert setzt sich nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SvEV zusammen aus den Teilwerten:
- Frühstück von 54 Euro (bisher 53 Euro),
- Mittagessen von 102 Euro (bisher 99 Euro) und
- Abendessen von 102 Euro (bisher 99 Euro).
Quelle: 11. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung