- Die aktuelle Version der Digitalen Lohnschnittstelle 2021.1 steht beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zum Download zur Verfügung.
- Seit dem 01.01.2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, die Buchführung, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurde, im Rahmen von Außenprüfungen im Weg des Datenzugriffs zu prüfen (147 Abs. 6 AO). Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl. I Seite 1679) hat der Gesetzgeber die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale LohnSchnittstelle; kurz DLS) verbindlich festgeschrieben. Die DLS ist für ab dem 01.01.2018 aufzuzeichnende Daten anzuwenden (§ 4 Abs. 2a Lohnsteuer-Durchführungsverordnung). Das Datenzugriffsrecht (§ 147 Abs. 6 S. 2 AO) auf prüfungsrelevante steuerliche Daten bleibt von der Anwendung der DLS unberührt.
Link zum Download: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleLohnschnittstelle/digitalelohnschnittstelle_node.html;jsessionid=65A67B84D8F773EA7EE434C9493F81E6.live6811