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Bundesrat stimmt Verlängerung bei der Kurzarbeit

Der Bundesrat hat am 11.03.2022 das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz gebilligt.

Mit dem Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz soll u. a. der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld ohne Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und ohne Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit bis zum 30.06.2022 verlängert werden. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes soll auf 28 statt bisher 24 Monate erhöht werden.

Zudem wurde ein Entschließungsantrag gefasst, in dem eine pauschale hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge gefordert wird. Der Bundesrat spricht sich zudem für einen Bundeszuschuss an die Bundesagentur für Arbeit aus, um die Stabilität der Beitragssätze in der Arbeitslosenversicherung nicht zu gefährden. 

Das Gesetz muss nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

 

Quelle: Bundesrat