- Das Bundeskabinett hat am 21.08.2019 den Entwurf des „Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“ beschlossen. Damit fällt von 2021 an der Zuschlag für rund 90 % derer vollständig weg, die ihn heute zahlen. Für weitere 6,5 % entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen.
- Im Ergebnis werden 96,5 % der heutigen Soli-Zahler bessergestellt.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen