- Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.03.2020 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen.
- Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.
- Weitere enthaltene Maßnahmen sind die Anpassung der Steuervorauszahlungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Quelle: BMF-Schreiben vom 19.03.2020 – IV A 3 – S 0336/19/10007:002