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BMAS legt Gesetzentwurf zur Grundrente vor

  • Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) ist die Grundrente für langjährige Geringverdiener in der politischen Diskussion angekommen. Mehr Rentner als ursprünglich geplant sollen von der Änderung profitieren. Das geht aus einem am 16.01.2020 verbreiteten Gesetzentwurf des BMAS hervor. Der Rentenaufschlag zielt auf Niedrigverdiener in Voll- oder Teilzeit, die im Alter nur eine geringe Rente bekommen. Der Entwurf sieht vor, dass bereits ab 33 Jahren mit Rentenbeiträgen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit, Minirenten um einen Zuschlag erhöht werden.
  • Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden und bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD noch 35 Jahre als Bedingung für die Grundrente vereinbart. Die Beiträge müssen im Schnitt einem Wert zwischen 30% und 80% des Durchschnittseinkommens entsprechen. Im Jahr 2019 waren das 972 bis 2.593 Euro brutto. Den vollen Rentenaufschlag erhalten zudem nur Rentner, deren monatliches Einkommen nicht über 1.250 Euro bei Alleinlebenden und 1.950 Euro bei Verheirateten liegt. Vom Einkommen über dieser Grenze sollen 40% auf die Grundrente angerechnet werden. Insgesamt sollen 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Gesetzesänderung profitieren, davon 70% Frauen.
  • Grundlage der Berechnung sind die sogenannten Entgeltpunkte, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird. Diese Punkte werden bei der Grundrente nach einer eigens geplanten Berechnung aufgestockt, ab 33 Beitragsjahren zunächst ein wenig, für 35 Jahre dann fast verdoppelt. Das Ministerium nennt als Beispiel: Eine Friseurin, die 40 Jahre voll gearbeitet und dabei etwa 40% des Durchschnittslohns verdient hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 528,80 Euro. Mit der Grundrente bekäme sie künftig 933,66 Euro. Allerdings dürften nur wenige von dem im Beispiel genannten hohen Zuschlag profitieren.
  • Die Grundrente soll nach dem Entwurf vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Das BMAS schließt eine Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge in diesem Zusammenhang aus, rechnet jedoch im ersten Jahr mit Kosten von rund 1,4 Milliarden Euro. Die Grundrente soll ab 2021 eingeführt werden. Rein rechnerisch könnte jeder Grundrenten-Empfänger damit im Schnitt etwa 80 Euro im Monat bekommen. Bis 2025 könnten die Kosten dem Entwurf zufolge auf rund 1,7 Milliarden Euro steigen, weil damit zu rechnen ist, dass die Rente an sich steigt.
  • Für die Grundrente ist kein gesonderter Rentenantrag notwendig, weil die Rentenversicherung die Grundrente von selbst errechnen soll. Die nötigen Daten etwa für die Einkommensprüfung sollen von den Finanzämtern kommen. Dazu muss ein Datenaustausch zwischen Finanzamt und Rentenversicherung Bund eingeführt werden. Die Rentenversicherung hat bereits vor organisatorischen Schwierigkeiten beim geplanten "automatisierten Datenabrufverfahren zwischen den Trägern der Rentenversicherung und den Finanzbehörden" gewarnt.
  • Ein Freibetrag soll weitgehend verhindern, dass für Bezieher einer Grundrente eine Kürzung beim Wohngeld erfolgt. Der Rentenzuschuss soll bei dem staatlichen Zuschuss zur Miete nicht voll als Einkommen angerechnet werden. Die Kleinstrenten sollen nicht mehr komplett bei der Ermittlung des zustehenden Betrags aus der Grundsicherung berücksichtigt werden. Der Freibetrag soll individuell berechnet werden und höchstens 216 Euro betragen.
  • Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über den Gesetzentwurf ist bereits gestartet. Eine zeitnahe Beratung im Bundeskabinett ist angestrebt.

 

Quelle: dpa