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Behinderten Pauschbeträge

  • Bundesrat stimmte dem Gesetz am 27.11.2020 zu. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 29.10.2020 verabschiedet.
  • Für Steuerpflichtige mit einer Behinderung besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen.

 

Pauschbeträge für 2020

Pauschbeträge für 2021

Grad der Behinderung

Pauschbetrag

Grad der Behinderung

Pauschbetrag

 

 

20

384 Euro

25 und 30

310 Euro

30

620 Euro

35 und 40

430 Euro

40

860 Euro

45 und 50

570 Euro

50

1.140 Euro

55 und 60

720 Euro

60

1.440 Euro

65 und 70

890 Euro

70

1.780 Euro

75 und 80

1.060 Euro

80

2.120 Euro

85 und 90

1.230 Euro

90

2.460 Euro

95 und 100

1.420 Euro

100

2.840 Euro

wenn hilflos oder blind

3.700 Euro

wenn hilflos oder blind

7.400 Euro

 

  • Das BMF hat dazu eine gemeinsame Sprachregelung zwischen Bund und Ländern zur Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung veröffentlicht.

 

Externer Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-12-08-sprachregelung-bund-laender-zur-anhebung-der-pauschbetraege-menschen-mit-behinderung.html?cms_pk_kwd=10.12.2020_Sprachregelung+Bund+Länder+zur+Anhebung+der+Pauschbeträge+für+Menschen+mit+Behinderung&cms_pk_campaign=Newsletter-10.12.2020

 

Quelle: BMF