Bundestag beschließt dritte Geschlechtsoption
- Der Bundestag hat die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister künftig auch die Option "divers" für intersexuelle Menschen möglich (BT-Drs. 19/4669).
- Mit dem Beschluss vom 13.12.2018 setzt das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um.
- Die bisherige Pflicht, einen Menschen zwingend dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.