Kundenservice Veranstaltungen: 02234-9894940
Kundenservice Bücher: 089-21837921
Aboservice Zeitschriften: 089-21837110

Ampel gelb (Antwort der Bundesregierung):

 

BR: Keine Änderung beim Freibetrag für Alleinerziehende

  • Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende, der zuletzt für den Veranlagungszeitraum 2015 von 1.308 auf 1.908 Euro erhöht wurde. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (BT-Drucks. 19/6779) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/6381) mit.
  • Den Freibetrag erhalten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige. Die geschätzten jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen werden von der Bundesregierung mit rund 600 Millionen Euro angegeben. Eine Anhebung des Freibetrages um 20 Prozent würde nach Berechnungen der Regierung zu Steuermindereinnahmen von 170 Millionen Euro führen. Eine Erhöhung um 50 Prozent würde zu Mindereinnahmen von 280 Millionen und eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 550 Millionen Euro führen.
  • Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist derzeit auch keine Anhebung der sogenannten steuerlichen Übungsleiterpauschale sowie anderer Freibeträge geplant.

 

Quelle: hib Nr. 69/2019