Zertifizierung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (GDDcert. EU)
- Artikel-Nr.: SW10570.1
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Die GDD bietet auf der Grundlage des Statement of Function und der durch das Präsidium der GDD-Datenschutz-Akademie beschriebenen Zielsetzung, die Gelegenheit im Rahmen einer 1-tägigen Veranstaltung eine Prüfung zum/zur "Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (GDDcert. EU)" zu absolvieren. Die Prüfung besteht aus Multiple Choice Fragen, Fallübungen und einer mündlichen Prüfung. Die Details entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung. Zur Vorbereitung auf diese GDDcert.-Prüfung bietet die GDD im Rahmen eines Repetitoriums optional die Gelegenheit, die wesentlichen Inhalte der GDD-Basisqualifikation anhand von Praxisbeispielen und Fallübungen aufzuarbeiten.
Prüfungsordnung zum GDDcert. EU
Gegenstand der Prüfung
Gegenstand der Prüfung ist die Basisqualifikation des Datenschutzbeauftragten, die in den GDD-Basis-Schulungen Teil 1, Teil 2 und Teil 3 vermittelt wird.
Form der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung zum Inhalt der Teile 1, 2 und 3 sowie einer mündlichen Prüfung.
Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung ist vom Besuch der GDD-Basis-Schulungen unabhängig. Nachzuweisen ist jedoch der anderweitige Erwerb der erforderlichen Kenntnisse.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus Fragen- und Fallklausuren. Sie beträgt pro Teilgebiet 60 Minuten.
Mündlicher Teil
Der mündliche Teil besteht aus einem zehnminütigen Vortrag (nebst Diskussion) zur Lösung einer Praxisfrage, dessen Thema zwei Tage vor der Prüfung (Zusendung per E-Mail oder Fax bis 10 Uhr morgens) ausgegeben wird. Die mündliche Prüfung erfolgt in Gruppen von in der Regel bis zu fünf Teilnehmer. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird protokolliert.
Prüfungskommission
Die Korrektur der Klausuren erfolgt durch von dem Präsidium auf Vorschlag der GDD bestellte Korrektoren. Die Prüfungskommission des mündlichen Teils besteht mindestens aus zwei von dem Präsidium der Datenschutz-Akademie auf Vorschlag der GDD bestellten Prüfern.
Bewertung
- Im Rahmen der schriftlichen Prüfung können je Klausur 100 Punkte, d.h. insgesamt 300 Punkte erzielt werden. Die im Einzelnen zu erzielenden Punkte werden bei der Ausgabe der Klausuren mitgeteilt. Bei der mündlichen Prüfung werden bis zu 100 Punkte vergeben.
- Die Prüfung besteht, wer jeweils 50 % der Gesamtpunkte in den einzelnen Teilleistungen erbringt.
- Das Ergebnis der Prüfung wird innerhalb von 30 Tagen nach dem Prüfungstermin mitgeteilt. Im Falle des Nichtbestehens ist eine Wiederholung der nicht bestandenen Teile zu einem späteren Prüfungstermin möglich.
- In die Urkunde über den Erwerb des GDDcert. EU werden Punktzahlen oder Noten nicht aufgenommen.
- Über die erreichte Punktzahl werden die Prüfungsteilnehmer auf Anfrage informiert. Die Klausuren können auf Antrag in der GDD-Geschäftsstelle eingesehen werden.
Remonstrationsrecht
Im Falle des Nichtbestehens ist eine Remonstration gegen die Bewertung der Prüfung bei dem Präsidium der Datenschutzakademie möglich.
Ausschluss von der Prüfung
Bei Täuschungsversuchen, z.B. Nutzung nicht genehmigter Unterlagen, wird der Prüfungsteil als nicht bestanden gewertet. Über die Zulassung zu einer Wiederholung entscheidet das Präsidium der Datenschutzakademie auf Antrag des Betroffenen.
Ablauf der Prüfung
1. Teil Klausuren:
Klausur 1: Datenschutzrecht 1 Stunde
Klausur 2: Technisch-organisatorischer Datenschutz 1 Stunde
Klausur 3: Datenschutzmanagement 1 Stunde
2. Teil mündliche Prüfung
Modul 1: Vortrag (10 min.): Das Thema erhalten die Teilnehmer/innen zwei Tage vor der Prüfung.
Beispiel: Mitarbeiterschulung, Internet am Arbeitsplatz
Modul 2: Prüfungsfachgespräch in der Gruppe
Für jede Klausur können 100 Punkte erzielt werden. Für die mündliche Prüfung werden ebenfalls 100 Punkte vergeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Teilabschnitt mindestens 50 % der Punkte erzielt werden.
Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Zertifizierungsurkunde.
Netto-Unterrichtsstunden: 4 h
Vortragsmethode: Die Prüfung besteht aus Fragen- und Fallübungen sowie einer mündlichen Prüfung.
Qualifikationsseminare gem. Art. 37 Abs. 5 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Christian Semmler, Frank Wagner
Thomas Müthlein, Gabriela Krader
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Christian Semmler, Frank Wagner
Thomas Müthlein, Gabriela Krader
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
Dr. Niels Lepperhoff , RA Dr. Jens Eckhardt