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Bundesrat stimmt dem Jahressteuergesetz zu

  • Der Bundesrat hat am 29.11.2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 07.11.2019 verabschiedet hatte (BR-Drs. 552/19). Sie dienen der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und der Verfahrensvereinfachung. Wesentliche Maßnahmen sollen am Tag nach der Verkündung beziehungsweise am 01.01.2020 in Kraft treten.
  • Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 01.01.2019 halbiert. Diese Maßnahme war zunächst bis Ende 2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert.
  • Bei Elektrofahrzeugen ist für die Berechnung des Sachbezugs für die private Nutzung der Bruttolistenpreis nur mit 25 % anzusetzen, wenn das Fahrzeug in der Zeit ab 01.01.2019 bis 31.12.2030 angeschafft bzw. erstmals einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen wurde, die Bemessungsgrundlage nicht über 40.000 € liegt und wenn das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission 0 Gramm je km hat.
  • Zu Beginn des Jahres 2019 wurden Jobtickets steuerfrei gestellt –allerdings unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Künftig kann die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 % pauschal versteuert werden. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.
  • Seit 2019 ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber steuerfrei. Die bis Ende 2021 befristete Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für herkömmliche Fahrräder und wird bis Ende 2030 verlängert.
  • Weitere Änderungen für Lieferfahrzeuge und Ladevorrichtungen sind im Gesetz ebenfalls enthalten.

 

Quelle: Bundesrat