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Insolvenzgeldumlage bleibt stabil

  • Der Bundesrat hat am 20.09.2019 die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2020 gebilligt.
  • Damit beträgt der Insolvenzgeldumlagesatz auch im kommenden Jahr 0,06 %.
  • Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.