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Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 29/19 zum Urteil des BAG vom 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 -:

Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, gelangt das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung.