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Urlaubsabgeltung; Streitgegenstand; Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

Im Anschluss die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 23.01.2018 – 9 AZR 200/17 -:

1. Durch ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot bedingte Ausfallzeiten wirken sich nicht nachteilig auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch einer Arbeitnehmerin aus.

2. Die Elternzeit eines Arbeitnehmers, die zu einer Suspendierung der Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis führt, hat für sich genommen keinen Einfluss auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch.

3. Gemäß § 17 Abs. 2 BEEG, dem zufolge der Arbeitgeber Urlaub, den der Arbeitnehmer vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten hat, nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren hat, bezeichnet nicht einen besonderen Übertragungszeitraum, sondern bestimmt das für die Fristberechnung maßgebliche Urlaubsjahr.