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Tariflicher Anspruch eines Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher auf Abgabe eines Übernahmeangebots

Dies ist der Orientierungssatz zu 1. des Urteils des BAG vom 22.10.2019 – 1 AZR 217/18 -:

1. Der auf die Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gerichtete Klageantrag ist nur dann hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Klageantrag ggf. in Verbindung mit der Klagebegründung die wesentlichen Vertragsbedingungen – Art der Tätigkeit, ihr zeitlicher Umfang, die Vergütung, den Vertragsbeginn und die Angabe, ob der Vertrag befristet oder unbefristet sein soll – festlegt (Rn. 14).