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Sozialversicherungsbeiträge auf VBL-Eigenanteile müssen zurückgezahlt werden

Aus der Pressemitteilung 25/2017 vom 23.05.2017:

Öffentliche Arbeitgeber in den neuen Bundesländern, können die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen verlangen, die sie in der Vergangenheit auf Zuwendungen zur Versorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL) gezahlt haben. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts in einem Musterverfahren entschieden und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (Aktenzeichen B 12 KR 6/16 R).