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Sind Urlaubszeiten für Mehrarbeitszuschläge zu berücksichtigen?

Aus der Pressemitteilung Nr. 16/20 zum Beschluss des BAG vom 17.06.2020 – 10 AZR 210/19 (A) -:

 

Ein Tarifvertrag, der für die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden berücksichtigt und nicht auch die Stunden, in denen der Arbeitnehmer seinen bezahlten Mindestjahresurlaub in Anspruch nimmt, könnte gegen Unionsrecht verstoßen. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts richtet ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union, um diese Frage zu klären.