Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 36/18 zum Urteil des BAG vom 27.06.2018 – 10 AZR 290/17 -:
In Tarifverträgen kann der Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums im Folgejahr abhängig gemacht werden.