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Mindestlohn; Anwesenheitsprämie

Die Erfüllung des Anspruchs auf den gesetzlichen Mindestlohn durch Sonderzahlungen setzt voraus, dass die für eine geleistete Arbeitsstunde vertraglich vereinbarte Grundvergütung niedriger ist als der gesetzliche Mindestlohn (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG).