Kundenservice Veranstaltungen: 02234-9894940
Kundenservice Bücher: 089-21837921
Aboservice Zeitschriften: 089-21837110

Erwerbsminderungsrente; Verfall des Urlaubs; gilt die 15-Monatefrist auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers?

Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 21/20 zum Beschluss des BAG vom 07.07.2020 – 9 AZR 245/19 (A) -:

Zur Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub eines Arbeitnehmers, bei dem eine volle Erwerbsminderung im Verlauf des Urlaubsjahres eingetreten ist, 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt verfallen kann, hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.