Auszüge aus der Pressemitteilung Nr. 79/2017 vom 17.11.2017 zum Urteil vom 17.11.2017 – BVerwG 2 C 25.17 -:
Ein Beamter, der Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt trägt und den sog. Hitlergruß zeigt, kann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, aufgrund dessen sie zur Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ermächtigt werden können. Sie müssen sich daher zu der Verfassungsordnung, auf die sie vereidigt worden sind, bekennen und für sie eintreten. Wer die freiheitlich-demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung des Grundgesetzes ablehnt, ist für die Ausübung eines öffentlichen Amtes nicht geeignet. Auf die Strafbarkeit treuepflichtwidriger Verhaltensweisen kommt es dabei nicht an.