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Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft; Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 16.05.2017 (SokaSiG)

Im Anschluss die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 30.10.2019 – 10 AZR 523/17 -:

1. Die in § 5 TVG eröffnete Möglichkeit, die Geltung von Tarifverträgen durch Allgemeinverbindlichkeit auf nicht originär Tarifgebundene zu erstrecken, hindert den Gesetzgeber nicht, eine andere – zusätzliche – Form der Erstreckung von Tarifnormen auf Außenseiter zu normieren (Rn. 19 ff.).

2. Die rückwirkende Geltungserstreckung der Verfahrenstarifverträge der Bauwirtschaft auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber durch § 7 SokaSiG begegnet auch im Übrigen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Rn. 22 ff.).