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Arbeitnehmerüberlassung; Fiktion eines Arbeitsverhältnisses; Verwirkung des Rechts, sich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu berufen

Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 20.03.2018 – 9 AZR 508/17 -:

1. Der Senat lässt offen, ob das Recht, sich auf den (Fort-)Bestand eines gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Nr. 1 AÜG begründeten Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann.

2. Die widerspruchslose Wiederaufnahme der Arbeit im Betrieb des Verleihers nach Beendigung der Tätigkeit bei einem Entleiher erfüllt regelmäßig noch nicht das für eine Verwirkung erforderliche Umstandsmoment. Die bloße Nichtergreifung von Maßnahmen durch den Leiharbeitnehmer gegen seine Abberufung vom Entleiher begründet bei diesem ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch kein schützenswertes Vertrauen, der Leiharbeitnehmer werde keine Rechte aus dem nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG zustande gekommenen Arbeitsverhältnis geltend machen.

 

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