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Arbeitnehmerstatus; GmbH-Geschäftsführer; „Selbstüberlassung“

Im Anschluss die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 17.01.2017 – 9 AZR 76/16 -:

  1. Der Alleingesellschafter und alleinige Geschäftsführer einer Verleiher-GmbH ist nicht Arbeitnehmer iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG.
  2. Der tatsächliche Geschäftsinhalt einer ausdrücklich vereinbarten Arbeitnehmerüberlassung und des tatsächlichen Einsatzes wie ein Leiharbeitnehmer ist ohne Hinzutreten weiterer Umstände jedenfalls dann nicht auf die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher gerichtet, wenn es sich bei der zur Arbeitsleistung an einen Entleiher überlassenen Person um den Alleingesellschafter und alleinigen Geschäftsführer der Verleiherin handelt, die Verleiherin über eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG verfügt und die Gesellschaft als Verleiherin Dritten auch Arbeitnehmer im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlässt.