Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 160/18 zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 25.10.2018 in der Rechtssache C-331/17 Martina Sciotto/Fondazione Teatro dell‘ Opera di Roma:
Mit seinem heutigen Urteil erklärt der Gerichtshof, dass die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge einer solchen nationalen Regelung entgegensteht, wenn es in dem Mitgliedstaat keine andere wirksame Sanktion gegen die in diesem Bereich festgestellten Missbräuche gibt.
Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Rahmenvereinbarung Mindestschutzbestimmungen vorsieht, mit denen die Prekarisierung der Beschäftigten verhindert werden soll.