Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Entgeltabrechnung öD süd
Entgelt- und Bezügeabrechnung im öffentlichen Dienst: Tarifrecht sicher anwenden
In der Entgelt- und Bezügeabrechnung im öffentlichen Dienst sind neben den allgemeinen gesetzlichen und verwaltungstechnischen Änderungen auch die tarifrechtlichen Vorgaben des öffentlichen Dienstes zu beachten. Diese tariflichen Regelungen stellen besondere Anforderungen an die korrekte und rechtssichere Abrechnung.
Ein aktueller und fundierter Wissensstand ist daher unerlässlich. Ebenso wichtig ist die praxisgerechte Umsetzung dieser Vorgaben sowie der zwischen den Verantwortlichen in der Abrechnungspraxis. Nur so kann eine ordnungsgemäße, transparente und rechtskonforme Entgelt- und Bezügeabrechnung sichergestellt werden.
Technische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-Schulung
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über eine funktionierende Audioausgabe verfügt. Wenn Sie aktiv teilnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Mikrofon – für eine sichtbare Teilnahme auch eine Kamera.
Ihren persönlichen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung per E-Mail. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail und betreten Sie den virtuellen Raum pünktlich zur vereinbarten Zeit.
Hinweis zur Durchführung und Stornierung von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
- Gesetzliche Neuregelungen
- Aktuelle Rechtsprechung
- Tarifrecht des öffentlichen Dienstes
- Tagesfragen der Abrechnungspraxis
Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter*innen der Bezüge-/Entgeltabrechnung und des Personalwesens im öffentlichen Dienst und Betriebe, die vergleichbare tarifliche Vorschriften anwenden, ebenso von Softwarehäusern und HR-Dienstleister, die diese Tarifnormen umsetzen
- Aktualisieren und Verbessern des Wissensstandes durch einschlägige Informationen über neue Rechtsnormen, Verwaltungsanweisungen und aktuelle Rechtsprechung sowie deren verfahrensmäßige und praktische Umsetzung
- Überblick über die Abrechnungsverfahren tangierende neue Rechtsvorschriften (Rückschau) und anstehender bzw. absehbarer Änderungen (Vorschau)
- Diskussionen und Erfahrungsaustausch über Interpretationsmöglichkeiten bei materiellem und formellem Recht, Umsetzung, Anwendungs- und Organisationsmöglichkeiten, Prüfungsergebnissen sowie geeignete Maßnahmen zur Schulung der Mitarbeiter in Bereich der Entgeltabrechnung
- Einreichung von Tagesfragen aus der Abrechnungspraxis und gemeinsame Diskussion dieser mit den Teilnehmern/innen des ARGE-Treffens