Künstlersozialversicherung/Künstlersozialabgabe
- Artikel-Nr.: SW11282
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Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung.
Jedes Unternehmen muss Künstlersozialabgabe zahlen, das regelmäßig selbständige Künstler*innen oder Publizist*innen (z. B. Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Autoren, Influencer etc.) beauftragt. Dabei ist der Begriff „Kunst“ sehr weit zu verstehen. Allerdings führt das Thema oft zu Unsicherheiten in der Abrechnung, denn viele Unternehmer wissen nicht, dass sie unter bestimmten Umständen eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen. Ob die Künstlersozialabgabe korrekt gezahlt wurde, untersucht spätestens der Betriebsprüfer der Sozialversicherung. Einen Überblick wann genau die Abgabe anfällt, in welcher Höhe und wie das Verfahren im Einzelnen aussieht, gibt Ihnen unser Online-Kompaktkurs.
Schwerpunkte:
- Definition „Künstlersozialversicherung“
- Versicherungspflicht
- Definition „Künstler“ oder „Publizist“
- Beginn der Versicherung
- Erleichterungen für Berufsanfänger
- Höhe der Beiträge
- Definition „Künstlersozialabgabe“
- Für wen besteht die „Abgabepflicht“
- Aus welchen Leistungen ist die Abgabe zu entrichten
- Höhe des Beitrages
- Wer muss nicht zahlen?
- Praxisbeispiele
- Teilnehmerfragen
Hinweise zur Durchführung des Online-Kompaktkurses:
Wir führen den Online-Kompaktkurs mit der Plattform edudip durch. Der Vortrag des Referenten*in wird begleitet durch eine PowerPoint-Präsentation. Während des Online-Kompaktkurses können Sie Ihre Fragen an die Referenten*innen im schriftlichem Chat stellen. Der Chat und ebenso die Teilnehmerliste sind nur für den Referenten*in und die Moderation einsehbar. Zur Beantwortung der Fragen wird diese öffentlich im Online-Kompaktkurs vorgelesen und von den Referenten*innen beantwortet werden. Wir bemühen uns, alle eingereichten Fragen in der angegebenen Zeit zu beantworten.
Im Anschluss an den Online-Kompaktkurses erhalten Sie die Präsentation per E-Mail zugeschickt. Schauen Sie eventuell auch in Ihren Spam-Ordner. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie auf Anfrage.
Der Online-Kompaktkurs wird nicht aufgezeichnet.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
Foto: © adiruch na chiangmai\ stock.adobe.com
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Preis für Jahresabonnement Inland