Ralf Bruns

Ralf Bruns, Rechtsanwalt seit 1998 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2010. Mediator.Ralf Bruns ist Hauptgeschäftsführer der VUV-Vereinigte Unternehmerverbände Aachen e.V., einer Vereinigung von Arbeitgeberverbänden in der Region Aachen, u.a. der Chemie Industrie, Metall- und Elektro Industrie und der Steine Erden Industrie.Zu seinen Tätigkeiten gehört die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht. Er begleitet Firmen in Verhandlungen mit Betriebsräten, insbesondere in Interessenausgleich – und Sozialplanverhandlungen oder im Zusammenhang mit Einigungsstellen. Zudem verhandelt er mit Gewerkschaften wie der IG Metall und der IG BCE, insbesondere Standortsicherungs- oder Sanierungstarifverträge.
Er vertritt Unternehmen vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.Weiterhin ist er zudem alternierender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren, Mitglied des Ausschusses für Massenentlassungen der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, Mitglied im Beirat des Jobcenters StädteRegion Aachen, Mitglied im Beirat des Jobcenters Kreis Heinsberg und Mitglied des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion des Region Aachen Zweckverband und hat aufgrund dieser Funktionen besondere aktuelle Einblicke in die sozialpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Dimensionen der Einführung von KI.
Im Rahmen der Online-Schulung aus arbeitsrechtlicher Perspektive die Fragestellung betrachtet, ob und inwieweit Unterrichtungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Einführung von KI bestehen können; unter besonderer Berücksichtigung der Rechte der Betriebsräte aus § 80, § 87 und § 111 BetrVG. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Optionen der kollektivrechtlichen Gestaltung von Vereinbarungen wie beispielsweise der Betriebsvereinbarung besprochen sowie an den entsprechenden Stellen die Schnittstellen zum Daten(schutz-)recht aufgezeigt.
Ebenfalls werden aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen vorgestellt werden, welche einen Bezug zum Einsatz von KI im Betrieb haben.
Technische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-Schulung:Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über eine funktionierende Audioausgabe verfügt. Wenn Sie aktiv teilnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Mikrofon – für eine sichtbare Teilnahme auch eine Kamera. Ihren persönlichen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung per E-Mail. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail und betreten Sie den virtuellen Raum pünktlich zur vereinbarten Zeit. Hinweis zur Durchführung und Stornierung von Veranstaltungen Der Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
- 03.07.2025 | online
305,00 €*
Live-Event
Online
Teilnehmerzahl begrenzt